Die Visa- und Aufenthaltsregeln gelten österreichweit — alle Dokumente stehen im Wien-Guide. In Salzburg ändert sich nur, wohin du gehst.
EU/EWR/Schweiz
- Meldezettel innerhalb von 3 Tagen beim Meldeamt, Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg (Kiesel-Gebäude; Mo–Do 7:30–16:00, Fr 7:30–13:00) oder beim Gemeindeamt außerhalb der Stadt
- Anmeldebescheinigung (€44, 2026) innerhalb von 4 Monaten beim Fremdenamt des Magistrats, Schwarzstraße 44
- Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Aufenthaltskarte für 5 Jahre
Drittstaatsangehörige Studierende
- Die Aufenthaltsbewilligung – Student vor der Anreise bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland beantragen und dort die Entscheidung abwarten (die Behörde hat bis zu 90 Tage)
- Nach der Bewilligung mit Visum D einreisen und die Karte in der Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg abholen; auch Verlängerungen laufen dort
- Dokumente: Zulassung, Unterkunft, Mittelnachweis für 12 Monate (2026: €722,58 im Monat unter 24, €1.308,39 ab 24, dazu Miete über €386,43), Krankenversicherung mit voller Deckung, Passfoto, Geburtsurkunde
- Gebühr: €218
- Infos und Termine: stadt-salzburg.at
Bereits rechtmäßig in Österreich, visumfrei oder mit Visum D? Dann kannst du den Erstantrag auch in Salzburg stellen — der Antrag verlängert aber nicht den Aufenthalt, den dein Visum erlaubt. Plane so, dass die Entscheidung vorher kommt.