Zum Inhalt
CIstadi
Visum1 min LesezeitAktualisiert: 24. September 2026

Visum & Aufenthalt

Die Visa- und Aufenthaltsregeln gelten österreichweit — alle Dokumente stehen im Wien-Guide. In Salzburg ändert sich nur, wohin du gehst.

EU/EWR/Schweiz

  • Meldezettel innerhalb von 3 Tagen beim Meldeamt, Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg (Kiesel-Gebäude; Mo–Do 7:30–16:00, Fr 7:30–13:00) oder beim Gemeindeamt außerhalb der Stadt
  • Anmeldebescheinigung (€44, 2026) innerhalb von 4 Monaten beim Fremdenamt des Magistrats, Schwarzstraße 44
  • Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Aufenthaltskarte für 5 Jahre

Drittstaatsangehörige Studierende

  • Die Aufenthaltsbewilligung – Student vor der Anreise bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland beantragen und dort die Entscheidung abwarten (die Behörde hat bis zu 90 Tage)
  • Nach der Bewilligung mit Visum D einreisen und die Karte in der Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg abholen; auch Verlängerungen laufen dort
  • Dokumente: Zulassung, Unterkunft, Mittelnachweis für 12 Monate (2026: €722,58 im Monat unter 24, €1.308,39 ab 24, dazu Miete über €386,43), Krankenversicherung mit voller Deckung, Passfoto, Geburtsurkunde
  • Gebühr: €218
  • Infos und Termine: stadt-salzburg.at
Bereits rechtmäßig in Österreich, visumfrei oder mit Visum D? Dann kannst du den Erstantrag auch in Salzburg stellen — der Antrag verlängert aber nicht den Aufenthalt, den dein Visum erlaubt. Plane so, dass die Entscheidung vorher kommt.

Häufig gefragt

3
  • Kann ich stattdessen bei MA 35 in Wien beantragen?

    Nein — der Aufenthaltstitel ist an deinen Hauptwohnsitz gebunden. Liegt dein Wohnheim in der Stadt Salzburg, ist die Schwarzstraße 44 zuständig. Die MA 35 ist nur für Wien.

  • Einfacher oder schwieriger als in Wien?

    Die Regeln sind in ganz Österreich gleich, und auch hier hat die Behörde bis zu 90 Tage. Unterschiedlich ist nur, wie schnell Termine frei werden — buche, sobald dein Platz feststeht.

  • Können Familienangehörige nachkommen?

    Ja — Ehepartner:innen und minderjährige Kinder können eine Aufenthaltsbewilligung – Familiengemeinschaft beantragen. Sie brauchen eigene Titel, und der Mittelnachweis muss für alle reichen.