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Visum2 min LesezeitAktualisiert: 24. September 2026

Visum & Aufenthalt

Wer braucht ein Visum?

EU-/EWR-/Schweizer-Bürger:innen — kein Visum, kein Aufenthaltstitel. Innerhalb von drei Tagen den Meldezettel bei einem Meldeservice abgeben, danach binnen vier Monaten die Anmeldebescheinigung bei der MA 35 beantragen. Die Gebühr beträgt €44 (2026).

Alle anderen brauchen für ein Studium über sechs Monate eine Aufenthaltsbewilligung – Student. Du beantragst sie vor der Anreise bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Wohnsitzland und wartest dort auf die Entscheidung. Nach der Bewilligung bekommst du ein Visum D, reist ein und holst die Karte bei der MA 35 ab. Für drei bis sechs Monate (Sprachkurs, ein Austauschsemester) reicht das Visum D allein.

Dokumente — Aufenthaltsbewilligung Student

  • Zulassungsbescheid einer Wiener Universität oder Fachhochschule
  • Gültiger Reisepass und ein aktuelles Passfoto (35×45 mm)
  • Unterkunftsnachweis: Wohnheimvertrag, Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Mittelnachweis für 12 Monate (2026) — €722,58 im Monat unter 24, €1.308,39 ab 24; Miete über €386,43 im Monat kommt dazu. Sperrkonto, Ersparnisse oder Stipendienzusage werden anerkannt.
  • Krankenversicherung mit voller Deckung in Österreich, spätestens bei der Abholung der Karte (ÖGK-Studierendentarif: €78,84 im Monat)
  • Geburtsurkunde, wo nötig mit Apostille und beglaubigter deutscher Übersetzung

Wo & wann

Die Behörde hat bis zu 90 Tage Zeit, also mindestens drei Monate vor der geplanten Anreise beantragen. Die Gebühr beträgt €218.

Die MA 35 (Dresdner Straße 93, 1200 Wien) gibt die Karte aus und ist für Verlängerungen zuständig: vor Ablauf beantragen, frühestens drei Monate davor. Bist du bereits rechtmäßig in Österreich, visumfrei oder mit Visum D? Dann kannst du den Erstantrag auch bei der MA 35 stellen — der Antrag verlängert aber nicht den Aufenthalt, den dein Visum oder die visumfreie Zeit erlaubt.

So planen, dass die Entscheidung vor dem Ende deines Visums oder der visumfreien Zeit da ist: Wer ohne gültigen Titel bleibt, begeht eine Verwaltungsübertretung — mit Strafe und möglichem Einreiseverbot. Verlängerung rechtzeitig eingereicht? Die Bestätigung über die rechtzeitige Antragstellung immer dabeihaben.
Offizielle Infos und Formulare: oead.at, wien.gv.at und migration.gv.at.

Häufig gefragt

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  • Wie lange dauert die Aufenthaltsbewilligung?

    Die Behörde hat bis zu 90 Tage ab vollständigem Antrag. Mindestens drei Monate vor der Anreise einreichen — entschieden wird, während du noch im Ausland bist.

  • Darf ich mit Studierenden-Aufenthaltstitel arbeiten?

    EU/EWR/Schweiz: ja, ohne Beschränkung. Drittstaaten: bis 20 Stunden pro Woche, sobald der Arbeitgeber beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung eingeholt hat — für Studierende ohne Arbeitsmarktprüfung.

  • Mittelnachweis reicht nicht — was tun?

    Stipendienzusage, elterliche Verpflichtungserklärung mit den Unterlagen der Eltern oder eine Aufstockung des Sperrkontos vor der Antragstellung werden anerkannt. Die OeAD-Beratung kann deinen Fall vorab ansehen.

  • Meldefrist um eine Woche versäumt — Konsequenzen?

    Eine verspätete Anmeldung kann bis zu €726 Strafe kosten. Trotzdem so schnell wie möglich nachholen — nicht offen lassen.