Wer braucht ein Visum?
EU-/EWR-/Schweizer-Bürger:innen — kein Visum, kein Aufenthaltstitel. Innerhalb von drei Tagen den Meldezettel bei einem Meldeservice abgeben, danach binnen vier Monaten die Anmeldebescheinigung bei der MA 35 beantragen. Die Gebühr beträgt €44 (2026).
Alle anderen brauchen für ein Studium über sechs Monate eine Aufenthaltsbewilligung – Student. Du beantragst sie vor der Anreise bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Wohnsitzland und wartest dort auf die Entscheidung. Nach der Bewilligung bekommst du ein Visum D, reist ein und holst die Karte bei der MA 35 ab. Für drei bis sechs Monate (Sprachkurs, ein Austauschsemester) reicht das Visum D allein.
Dokumente — Aufenthaltsbewilligung Student
- Zulassungsbescheid einer Wiener Universität oder Fachhochschule
- Gültiger Reisepass und ein aktuelles Passfoto (35×45 mm)
- Unterkunftsnachweis: Wohnheimvertrag, Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Mittelnachweis für 12 Monate (2026) — €722,58 im Monat unter 24, €1.308,39 ab 24; Miete über €386,43 im Monat kommt dazu. Sperrkonto, Ersparnisse oder Stipendienzusage werden anerkannt.
- Krankenversicherung mit voller Deckung in Österreich, spätestens bei der Abholung der Karte (ÖGK-Studierendentarif: €78,84 im Monat)
- Geburtsurkunde, wo nötig mit Apostille und beglaubigter deutscher Übersetzung
Wo & wann
Die Behörde hat bis zu 90 Tage Zeit, also mindestens drei Monate vor der geplanten Anreise beantragen. Die Gebühr beträgt €218.
Die MA 35 (Dresdner Straße 93, 1200 Wien) gibt die Karte aus und ist für Verlängerungen zuständig: vor Ablauf beantragen, frühestens drei Monate davor. Bist du bereits rechtmäßig in Österreich, visumfrei oder mit Visum D? Dann kannst du den Erstantrag auch bei der MA 35 stellen — der Antrag verlängert aber nicht den Aufenthalt, den dein Visum oder die visumfreie Zeit erlaubt.