Wer braucht ein Visum?
EU-/EWR-/Schweizer-Bürger:innen — kein Visum, kein Aufenthaltstitel. Innerhalb von drei Tagen einen Meldezettel beim Magistratischen Bezirksamt einreichen, danach binnen vier Monaten eine Anmeldebescheinigung bei MA 35 — Gebühr €15, Bescheinigung kommt ca. zwei Wochen später per Post.
Drittstaatsangehörige beantragen vor der Anreise ein Visum D an der österreichischen Botschaft im Heimatland und konvertieren es nach Ankunft in eine Aufenthaltsbewilligung Studierender (innerhalb von vier Monaten).
Dokumente — Studierenden-Aufenthaltstitel
- Zulassungsbescheid einer Wiener Universität oder Fachhochschule
- Reisepass, mind. 12 Monate gültig
- Unterkunftsnachweis: Wohnheimvertrag, Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Mittelnachweis — ≈ €700/Monat (unter 24), ≈ €1 200/Monat (24+); für 12 Monate auf gesperrtem Konto, Sparbuch oder Stipendienzusage
- Krankenversicherung gültig in Österreich (€72/Monat Studi-Tarif ÖGK)
- Zwei Passfotos (35×45 mm, jünger als 6 Monate)
- Geburtsurkunde + Apostille; beglaubigte Übersetzung DE/EN
Wo & wann
MA 35 — Dresdner Straße 93, 1200 Wien. Termine nur online via start.wien.gv.at. Erstausstellung ≈ €160, jährliche Verlängerung ≈ €80. Bearbeitungsdauer 6–10 Wochen ab vollständigem Antrag. Sofort nach Ankunft beantragen — das D-Visum hält dich in der Zwischenzeit legal.