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CIstadi
Visum1 min LesezeitAktualisiert: 17. Mai 2026

Visum & Aufenthalt

Wer braucht ein Visum?

EU-/EWR-/Schweizer-Bürger:innen — kein Visum, kein Aufenthaltstitel. Innerhalb von drei Tagen einen Meldezettel beim Magistratischen Bezirksamt einreichen, danach binnen vier Monaten eine Anmeldebescheinigung bei MA 35 — Gebühr €15, Bescheinigung kommt ca. zwei Wochen später per Post.

Drittstaatsangehörige beantragen vor der Anreise ein Visum D an der österreichischen Botschaft im Heimatland und konvertieren es nach Ankunft in eine Aufenthaltsbewilligung Studierender (innerhalb von vier Monaten).

Dokumente — Studierenden-Aufenthaltstitel

  • Zulassungsbescheid einer Wiener Universität oder Fachhochschule
  • Reisepass, mind. 12 Monate gültig
  • Unterkunftsnachweis: Wohnheimvertrag, Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Mittelnachweis — ≈ €700/Monat (unter 24), ≈ €1 200/Monat (24+); für 12 Monate auf gesperrtem Konto, Sparbuch oder Stipendienzusage
  • Krankenversicherung gültig in Österreich (€72/Monat Studi-Tarif ÖGK)
  • Zwei Passfotos (35×45 mm, jünger als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde + Apostille; beglaubigte Übersetzung DE/EN

Wo & wann

MA 35 — Dresdner Straße 93, 1200 Wien. Termine nur online via start.wien.gv.at. Erstausstellung ≈ €160, jährliche Verlängerung ≈ €80. Bearbeitungsdauer 6–10 Wochen ab vollständigem Antrag. Sofort nach Ankunft beantragen — das D-Visum hält dich in der Zwischenzeit legal.

Niemals überziehen. Ein einziger Tag nach Ablauf kann ein Einreiseverbot auslösen. Bei Verzögerungen unbedingt eine Bestätigung über die rechtzeitige Antragstellung aufs Handy laden.
Aktuelle Formulare und Gebühren: bmi.gv.at und oead.at.

Häufig gefragt

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  • Wie lange dauert die Aufenthaltsbewilligung?

    6–10 Wochen ab vollständiger Einreichung. Sofort nach Ankunft beantragen; mit dem D-Visum darfst du in der Zwischenzeit bleiben.

  • Darf ich mit Studierenden-Aufenthaltstitel arbeiten?

    EU/EWR/Schweiz: ja, ohne Beschränkung. Drittstaaten: bis 20 h/Woche; der Arbeitgeber meldet eine *Anzeige der Beschäftigung* beim AMS — kein zusätzlicher Arbeitstitel nötig.

  • Mittelnachweis reicht nicht — was tun?

    Stipendienzusage, elterliche Verpflichtungserklärung + Kontoauszüge oder eine Aufstockung des Sperrkontos vor dem Termin werden anerkannt. Vorab mit OeAD klären.

  • Meldefrist um eine Woche versäumt — Konsequenzen?

    Verspäteter Meldezettel kann eine Strafe bis €726 nach sich ziehen, hat aber keine fremdenrechtlichen Folgen. Trotzdem nachreichen — sonst bleibt es offen.